Verordnung/Rezept


Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Notwendigkeit einer logopädische Behandlung. Dieser wird Ihnen, bei Handlungsbedarf, ein Rezept ausstellen.

 

Das Rezept ermöglicht Ihnen die Vorstellung in unserer Praxis.

 

Die Kosten der Behandlung trägt Ihre Krankenkasse.

Patienten ab dem 18. Lebensjahr zahlen einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil und eine Rezeptgebühr wenn sie von der Kasse "nicht befreit" sind.

Privatpatienten leisten eventuell eine Eigenbeteiligung, je nach Kasse.

Vorbeugende Maßnahmen sind auch ohne ärztliche Verordnung, auf eigene Rechnung, möglich.